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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09   

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https://dejure.org/2010,7305
LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09 (https://dejure.org/2010,7305)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2010 - 6 Sa 270/09 (https://dejure.org/2010,7305)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - 6 Sa 270/09 (https://dejure.org/2010,7305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 314 Abs 2 BGB
    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Kernzeitverletzung - Abmahnungserfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Kündigung wegen Kernzeitverletzungen; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei Strafanzeige der Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 9 Abs. 1
    Unwirksame Kündigung wegen Kernzeitverletzungen; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei Strafanzeige der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ernsthaftes Gespräch ist keine Abmahnung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Ernsthaftes Gespräch" ersetzt keine Abmahnung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kernzeit verletzt - keine fristlose Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kernzeit verletzt - keine fristlose Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ein ernsthaftes Gespräch mit dem Mitarbeiter ersetzt keine Abmahnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09
    Im vorliegend gegebenen Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bedarf es bei einer Vertragsverletzung regelmäßig einer Abmahnung zur sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; zu ihr gehört eine negative Prognose (vgl. BAG Urt. v. 13.12.2007 2 AZR 818/06 = NZA 2008, 589 und vom 19.04.2007 2 AZR 180/06 = AP BGB § 174 Nr. 20).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09
    Im vorliegend gegebenen Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bedarf es bei einer Vertragsverletzung regelmäßig einer Abmahnung zur sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; zu ihr gehört eine negative Prognose (vgl. BAG Urt. v. 13.12.2007 2 AZR 818/06 = NZA 2008, 589 und vom 19.04.2007 2 AZR 180/06 = AP BGB § 174 Nr. 20).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09
    Die Wirkungslosigkeit einer Abmahnung infolge Zeitablaufs ist nach dem für zutreffend gehaltenen Stand der Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG Urt. v. 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 = EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr, 1; APS-Dörner, Kündigungsrecht, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz. 422 m. w. N.) auf Grund der Umstände des Einzelfalles zu bestimmen.
  • LAG Hamm, 23.05.2013 - 15 Sa 1784/12

    Voraussetzungen für eine Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Dabei kann offen bleiben, ob eine bestimmte zeitliche Grenze für die Wirkungsdauer einer Abmahnung anzunehmen ist (vgl. etwa BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, EzA § 626 BGB, Unkündbarkeit Nr. 1; LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86, NZA 1987, 26; LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09, Juris).
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